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BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Raubtatbestandes - Köperverletzung und Diebstahl in Abgrenzung zu Raub
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70
Der Tatbestand des Raubes erfordert bei Gewaltanwendung, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186). - BGH, 28.01.1969 - 1 StR 540/68
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70
Dagegen kann von einem räuberischen Vorgehen nicht die Rede sein, wenn der Täter nur eine mit anderer Zielsetzung durch Gewaltanwendung geschaffene Lage dazu ausnutzt, dem Betroffenen - ohne dessen Wissen und Widerstand - eine Sache wegzunehmen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17, 18; BGH NJW 1969, 619). - BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70
Dagegen kann von einem räuberischen Vorgehen nicht die Rede sein, wenn der Täter nur eine mit anderer Zielsetzung durch Gewaltanwendung geschaffene Lage dazu ausnutzt, dem Betroffenen - ohne dessen Wissen und Widerstand - eine Sache wegzunehmen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - 2 StR 234/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17, 18; BGH NJW 1969, 619). - RG, 31.03.1933 - I 254/33
1. Kann eine durch Schläge auf den Kopf eines Schlafenden bewirkte sofortige …
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70
Der Tatbestand des Raubes erfordert bei Gewaltanwendung, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).